Noch während das diesbezügliche Strafverfahren gegen den Beschuldigten lief, delinquierte dieser bereits erneut und wurde am 16. November 2005 vom Strafbefehlsrichter Basel-Stadt wegen Fahrens ohne Führerausweises oder trotz Entzugs sowie Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von CHF 1'200.00 verurteilt. Fernerhin erklärte das Strafgericht Basel-Stadt am 11. Mai 2009 den Beschuldigten des Angriffs, des Raufhandels, des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Entwendung zum Gebrauch, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, des Vergehens gegen das Waffengesetz, der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, der