Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig erklärt und ihn zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von sechs Wochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt hat. Noch während das diesbezügliche Strafverfahren gegen den Beschuldigten lief, delinquierte dieser bereits erneut und wurde am 16. November 2005 vom Strafbefehlsrichter Basel-Stadt wegen Fahrens ohne Führerausweises oder trotz Entzugs sowie Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von CHF 1'200.00 verurteilt.