Beim zweiten Einbruch, welchen der Beschuldigte zusammen mit zwei Bekannten verübt habe, sei er als Initiant sowie treibende Kraft aufgetreten und habe die Tat vollendet, obwohl die beiden anderen ein unsicheres Gefühl gehabt hätten. Überdies sei festzustellen, dass der Beschuldigte keine abgeschlossene Berufsausbildung habe und auch heute keine Arbeit habe, sondern bloss geltend mache, er hätte mehrere Möglichkeiten in Aussicht. Es sei daher davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch in Zukunft nur Gelegenheitsjobs nachgehen werde, was bei der Strafempfindlichkeit entsprechend zu werten sei.