Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung führt die Staatsanwaltschaft ergänzend aus, zu Lasten des Beschuldigten sei zu werten, dass dieser innerhalb von einem Monat intensiv delinquiert habe. Zwar sei der Deliktsbetrag mässig hoch, allerdings erweise sich der Sachschaden als sehr hoch. Auch sei das Verhalten des Beschuldigten äusserst dreist gewesen, insbesondere da er dreimal hintereinander in dieselben Geschäftsräume eingebrochen sei. Beim zweiten Einbruch, welchen der Beschuldigte zusammen mit zwei Bekannten verübt habe, sei er als Initiant sowie treibende Kraft aufgetreten und habe die Tat vollendet, obwohl die beiden anderen ein unsicheres Gefühl gehabt hätten.