Nachdem die DNA-Spuren des Beschuldigten am Tatort hätten nachgewiesen werden können, habe dieser die ihm zur Last gelegten Einbrüche vollumfänglich eingestanden. Hinsichtlich des Einbruchs mit Diebstahlsversuchs sei festzuhalten, dass der Beschuldigte nur deshalb nichts gestohlen habe, da er nichts Verwertbares gefunden habe, und nicht weil er vor dem letzten entscheidenden Schritt von der Tat zurückgetreten wäre, weshalb von einem versuchten Diebstahl auszugehen sei.