2. Strafzumessung 2.1 Mit Urteil vom 15. August 2012 führt die Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-Landschaft aus, die Staatsanwaltschaft werfe dem Beschuldigten drei Einbruchsdiebstähle in das Gewerbegebäude an der E.____strasse 1 in F.____ am 16./17. Februar 2010, am 18./19. März 2010 sowie am 26./27. März 2010 vor, wobei es sich in einem Fall um einen Einbruch mit Diebstahlsversuch handle. Nachdem die DNA-Spuren des Beschuldigten am Tatort hätten nachgewiesen werden können, habe dieser die ihm zur Last gelegten Einbrüche vollumfänglich eingestanden.