Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht Berufungsverfahrens sein können, zumal die Beschränkung der Berufung auf einzelne Urteilspunkte gemäss Art. 399 Abs. 4 StPO verbindlich und eine spätere Ausdehnung der Berufung somit ausgeschlossen ist (SCHMID, Praxiskommentar StPO, 2009, Art. 399 N 16).