auf den Zivilweg und legte fest, dass der Beschuldigte die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 4'275.30 zu tragen habe und das Honorar des amtlichen Verteidigers von gesamthaft CHF 2'595.75 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) aus der Gerichtskasse entrichtet wird. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Urteils eingegangen.