Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 15. August 2012 erklärte die Strafgerichtsvizepräsidentin Basel- Landschaft B.____ des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 40.00 (beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen), dies in Anwendung von Art. 139 Ziff. 1 StGB (teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Art. 144 Abs. 1 StGB, Art. 186 StGB, Art. 34 StGB, Art. 36 StGB sowie Art. 49 Abs. 1 StGB.