{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-03-18", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-250_2013-03-18.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=93c2e833-10c5-4c41-a827-c38d9bd7144e&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=240433700", "Checksum": "af22a9d4100042e7d59385dd648770d3"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-250_2013-03-18.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=4e83615d-fb41-4db9-b2ae-c228e3a9183c", "Checksum": "d2c54b29a78dc96e1557909417b4830b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["460 12 250", "460 2012 250"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 18.03.2013 460 12 250 (460 2012 250)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mehrfacher, teilweise versuchter Diebstahl etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2274", "Zeit UTC": "11.02.2026 03:03:48", "Checksum": "6eb839889db2245ef33af4ff91c59471", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 18.03.2013 460 12 250 (460 2012 250)\nRegeste:\nMehrfacher, teilweise versuchter Diebstahl etc.\n\n „1. B.____ wird des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des\nmehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig erklärt und verurteilt\n\nzu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 40.--,\n\nim Falle der Nichtbezahlung der Geldstrafe und deren Uneinbringlichkeit auf dem Betreibungsweg tritt an deren\nStelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen,\n\nin Anwendung von Art. 139 Ziff. 1 (teilweise i.V.m. Art. 22\nAbs. 1 StGB), Art. 144 Abs. 1 StGB, Art. 186 StGB, Art. 34\nStGB, Art. 36 StGB sowie Art. 49 Abs. 1 StGB.\n\n2. Die gegen B.____ am 11. Mai 2009 vom Strafgericht Ba-\nsel-Stadt bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von\n12 Monaten wird in Anwendung von Art. 46 Abs. 2 StGB\nals nicht vollziehbar erklärt.\n\n3. Der bei B.____ beschlagnahmte Schraubenzieher (Pos.\n1/7) wird in Anwendung von Art. 69 StGB eingezogen und\nvernichtet.\n\n4. a) Der Beurteilte wird bei seiner Anerkennung behaftet,\nFr. 2'556.05 der C.____AG zu schulden.\n\nb) Die Schadenersatzforderung der A.____GmbH in Höhe\nvon Fr. 1'500.-- wird gemäss Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO auf\nden Zivilweg verwiesen.\n\n5. Die Verfahrenskosten bestehen aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 2'275.30.-- und der Gerichtsgebühr von\nFr. 2'000.--.\n\nDer Beurteilte trägt die Verfahrenskosten in Anwendung\n\nSeite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nvon Art. 426 Abs. 1 StPO.\n\nWird kein Rechtsmittel ergriffen und kein begründetes Urteil verlangt (Art. 82 Abs. 2 StPO), wird die strafgerichtliche Gebühr auf Fr. 1'000.-- ermässigt (§ 4 Abs. 1 GebT).\n\n6. Das Honorar des amtlichen Verteidigers in Höhe von insgesamt Fr. 2'595.75 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer)\nwird aus der Gerichtskasse entrichtet.“\n\nwird in teilweiser Gutheissung der Berufung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, 1. Staatsanwältin, in Ziffer 1 wie folgt\nabgeändert:\n\n„1. B.____ wird des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig erklärt und verurteilt\n\nzu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten,\n\nin Anwendung von Art. 139 Ziff. 1 (teilweise i.V.m. Art. 22\nAbs. 1 StGB), Art. 144 Abs. 1 StGB, Art. 186 StGB, Art. 40\nStGB sowie Art. 49 Abs. 1 StGB.“\n\nIm Übrigen wird das Urteil der Strafgerichtsvizepräsidentin Basel-\nLandschaft vom 15. August 2012 bestätigt.\n\n2. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von\nCHF 3’900.00, beinhaltend eine Gebühr von CHF 3’750.00 sowie\nAuslagen von CHF 150.00, gehen zur Hälfte zu Lasten des Beschuldigten und zur Hälfte zu Lasten des Staates.\n\n3. Dem Beschuldigten wird die amtliche Verteidigung für das Berufungsverfahren mit Advokat Dietmar Grauer-Briese bewilligt.\n\n4. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Vertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von\nCHF 1'884.00 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer\nvon CHF 150.70, insgesamt somit CHF 2'034.70, aus der Gerichtskasse entrichtet.\n\nSeite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDer Beschuldigte, der zu den Verfahrenskosten verurteilt wurde,\nwird verpflichtet, dem Kanton die Entschädigung zurückzuzahlen\nund der Verteidigung die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).\n\nPräsident Gerichtsschreiber\n\nThomas Bauer Dominik Haffter\n\nSeite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}