Im Übrigen wird das angefochtene Urteil bestätigt. II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 26'300.-- (beinhaltend eine Gebühr von CHF 26'000.-- sowie Auslagen von CHF 300.--) gehen im jeweils hälftigen Umfang (CHF 13'150.--) zu Lasten des Beschuldigten und des Staates. Die Kosten des Dolmetschers in der Höhe von CHF 700.-- gehen zu Lasten des Staates.