wird in Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft und in teilweiser Gutheissung der Berufung des Beschuldigten in den Ziffern 1 und 2 wie folgt geändert: 1. B.____ wird der Gefährdung des Lebens schuldig erklärt und verurteilt zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 3 Jahren, davon 1 ½ Jahre unbedingt, bei einer Probezeit von 2 Jahren für den bedingt vollziehbaren Teil,