Seite 32 http://www.bl.ch/kantonsgericht 6. Die Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 27'922.60 und der Gerichtsgebühr von Fr. 25'000.00, gehen zulasten von B.____. 7. Das Honorar der amtlichen Verteidigung wird unter Vorbehalt der Rückzahlungsverpflichtung von B.____ nach Art. 135 Abs. 4 StPO nach Abzug allfällig schon von privater oder staatlicher Seite geleisteter Teilzahlungen aus der Gerichtskasse entrichtet."