Seite 26 http://www.bl.ch/kantonsgericht 6.4 Bei der konkreten Beurteilung der Angelegenheit ist zunächst festzustellen, dass der Beschuldigte sich nicht nur darauf beschränkt, den ihm zur Last gelegten Sachverhalt zu bestreiten, sondern vielmehr eine eigene Version der Geschehnisse darlegt. So führt er aus, nachdem seine Ehefrau gesagt habe, zwischen ihnen sei es beendet, habe er gesagt, in Ordnung, sie solle ihm ein Ticket kaufen, er gehe zurück in X.____ und nehme die Kinder mit, da hier in der Schweiz ja sowieso niemand zu ihnen schauen könne (act. 1127, Protokoll Kantonsgericht S. 12 f.).