Bei einer ruhigen und überlegten Vorgehensweise ist aber eher davon auszugehen, dass Gedanken über die eigene Zukunft, worunter natürlich auch das wirtschaftliche Fortkommen fällt, durchaus eine Rolle spielen. Wie die Vorinstanz geht auch das Kantonsgericht im Übrigen davon aus, dass es als wenig wahrscheinlich zu bezeichnen ist, dass der Beschuldigte seine Ehefrau in der Wohnung im Beisein seiner beiden Kinder hat töten wollen, ansonsten kein Grund ersichtlich wäre, weshalb er sich von seiner in den Streit eingreifenden Tochter C.____ davon hätte abhalten lassen sollen.