Abgesehen davon kann es als notorisch angesehen werden, dass streitende Paare unter der Wirkung ihrer spontanen Emotionen Äusserungen tätigen einzig mit dem Ziel, das Gegenüber zu verletzen, weshalb es per se schwierig ist, die in einem Streit gefallenen Worte objektiv richtig einzuschätzen. Zuzustimmen ist des Weiteren der Vorinstanz in ihrer Ansicht, wonach es nicht auszuschliessen ist, dass der wechselseitige Streit zwischen den Ehegatten eskaliert ist, bis der Beschuldigte seine alkoholisierte Ehefrau unter Zuhilfnahme von Gewalt hat ruhig stellen wollen.