Somit lässt sich durch das genannte Gutachten lediglich ein Würgevorgang (entweder per Hand oder mit einem Gegenstand) nachweisen. Die Zeugin wiederum hat aber entgegen den Aussagen ihrer Mutter nur das Drosseln mit dem T-Shirt beschrieben, obwohl sie aufgrund der Schreie des Opfers zweifellos mehrfach ins Wohnzimmer gekommen ist und davon auszugehen wäre, dass sie auch weitere Würgevorgänge beobachtet hätte, wenn diese denn stattgefunden hätten.