Gemäss dem Gutachten des IRM können die Hauteinblutungen am Hals sowohl durch einen komprimierenden Halsangriff mit den Händen als auch durch das Zusammenziehen von Textil entstanden sein (act. 789). Weiter lasse sich die Frage, welche Art der Strangulation die Punktblutungen im vorliegenden Fall ausgelöst haben könnte, nicht mit der notwendigen Sicherheit beantworten, da beide Halskompressionen (d.h. sowohl ein mit der Hand ausgeführtes Würgen als auch ein Drosseln mit einem Gegenstand) die Befunde hervorgerufen haben könnten (act. 793). Somit lässt sich durch das genannte Gutachten lediglich ein Würgevorgang (entweder per Hand oder mit einem Gegenstand) nachweisen.