Eine alternative Ursache für die beim Opfer festgestellten Verletzungen – namentlich der vom Beschuldigten als mögliche Ursache für die Punktblutungen genannte Asthmaanfall seiner Ehefrau – ist unter den gegebenen Umständen klar auszuschliessen. Diesbezüglich stellte das IRM fest, dass neben heftigem Husten, Erbrechen und Presswehen durchaus auch (je nach Schweregrad) ein Asthmaanfall Punktblutungen hervorrufen könne. Allerdings hätten sich weder bei der zeitnah zu dem in Frage stehenden Ereignis erfolgten klinischen noch bei der forensisch-medizinischen Untersuchung Anhaltspunkte für einen eben erfolgten Asthmaanfall ergeben.