Seite 20 http://www.bl.ch/kantonsgericht derart in den Streit ihrer Eltern hätte eingreifen und ihren Vater zum Aufhören bewegt haben sollen, wenn der Beschuldigte, wie von diesem behauptet, sich lediglich gegen einen Angriff seiner Ehefrau gewehrt oder diese am Schreien zu hindern versucht hätte. Eine alternative Ursache für die beim Opfer festgestellten Verletzungen – namentlich der vom Beschuldigten als mögliche Ursache für die Punktblutungen genannte Asthmaanfall seiner Ehefrau – ist unter den gegebenen Umständen klar auszuschliessen.