walteinwirkung gegen den Hals auch die Stauungsblutungen im Gesichtsbereich erklären liessen (act. 789). Hinzu kommen sodann die Depositionen des Opfers, welches mehrfach ausgesagt hat, der Beschuldigte habe es mit einem T-Shirt gewürgt (act. 835), er habe es erst mit der einen Hand gewürgt und dann die andere Hand auf Mund und Nase gehalten (act. 865) bzw. es denke, die Verletzung am Halswirbel komme vom Würgen am Boden (act. 871) etc. Schliesslich hat auch die gemeinsame Tochter ausgesagt, ihr Vater habe sein T-Shirt über den Hals ihrer Mutter gelegt und die andere Hand sei über deren Nase und Mund gewesen (act. 1039, 1041).