Bei Kompressionen des Halses besteht die Gefahr, dass die Venen abgeklemmt werden und dadurch ein Stau in der Blutzufuhr des Hirns entsteht. Damit in diesem Zusammenhang eine unmittelbare Lebensgefahr angenommen werden kann, müssen handfeste Befunde für eine kritische Hirndurchblutungsstörung vorliegen. Diese können sich in Form von punktförmigen Stauungsblutungen, insbesondere an den Augenbindehäuten, manifestieren. Gemäss der Praxis des Bundesgerichts erfüllt lebensgefährliches Würgen ohne Zufügen von schwerwiegenden Verletzungen nicht den Tatbestand der schweren Körperverletzung, sondern stellt eine Gefährdung des Lebens dar.