prozessordnung, in: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht 2009, S. 73 ff.). Demzufolge ist auch in Bezug auf Ziffer 2 der Anklageschrift der Beschuldigte in Abweisung der diesbezüglichen Berufung der Staatsanwaltschaft und in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB freizusprechen. 4. Tatbestand der mehrfachen versuchten (eventual)vorsätzlichen Tötung, eventuell der mehrfachen Gefährdung des Lebens