1195 f., Protokoll Kantonsgericht S. 11). Seine Ehefrau hat in diesem Zusammenhang demgegenüber ausgesagt, der Beschuldigte habe sie an den Haaren vom Schlaf- ins Wohnzimmer gerissen (act. 835), wobei sie auf die Knie gefallen sei und ihr Gesicht auf der linken Seite gegen den Türrahmen geschlagen habe (act. 863). Das medizinische Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Basel (IRM) vom 18. November 2011 (act. 759 ff.) hält diesbezüglich fest, dass die Hautrötungen am Haarboden sich mit der Aussage vereinbaren liessen, wonach das Opfer an den Haaren gezogen worden sei (act. 791).