Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft (Art. 126 Abs. 1 StGB). Was Tätlichkeiten sind, wird vom Gesetz nur negativ umschrieben. Eine andere Frage ist es, welches Mindestmass an Einwirkung auf die körperliche Integrität Art. 126 StGB voraussetzt.