kreten Würdigung dieser Aussagen entsprechend zu berücksichtigen. Im Resultat vermögen auf jeden Fall einzelne Widersprüche in den Aussagen oder unterbliebene Nachfragen durch die einvernehmende Person nicht zu einer Unverwertbarkeit aller Aussagen bzw. der gesamten Einvernahme führen. 2. Tatbestand der Nötigung (ev. einfache Körperverletzung bzw. Tätlichkeiten)