Der Kritik der Vorinstanz an einzelnen Fragen, welche sie als suggestiv empfunden hat, ist zu entgegnen, dass das Kantonsgericht die entsprechenden Situationen teilweise differenziert einschätzt. Den Vorwurf, die einvernehmende Person habe unterstellt, dass etwas passiert sei anstatt zu fragen, ob etwas passiert sei, erachtet das Kantonsgericht als übertrieben spitzfindig, nachdem die Zeugin ja genau gewusst hat, weshalb sie überhaupt befragt worden ist, hat sie doch seit der fraglichen Nacht ihren Vater nicht mehr gesehen.