Auch ist nicht zu übersehen, dass es sich bei den Geschehnissen um einen emotionalen Streit gehandelt hat, bei welchem erfahrungsgemäss alle beteiligten Parteien bewusst oder unbewusst versucht sind, die eigene Verantwortung daran zu bagatellisieren bzw. auf den Gegenpart zu schieben. Auf der anderen Seite hat der Beschuldigte in seinen (elf) Einvernahmen im Vorverfahren sowie vor der Vorinstanz und vor dem Kantonsgericht wiederholt Aussagen getätigt,