Freispruch im Zusammenhang stehende Strafzumessung und die vom Beschuldigten geltend Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht gemachte Entschädigungsforderung Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens. Dies bedeutet namentlich, dass der Freispruch vom Vorwurf der Freiheitsberaubung gemäss Ziffer 5 der Anklageschrift sowie der Entscheid bezüglich der Massnahme und der Beschlagnahmegüter nach Ziffer 3 des Urteilsdispositivs der Vorinstanz vom Kantonsgericht in Anwendung von Art. 404 Abs. 1 StPO nicht mehr zu beurteilen sind.