F. Mit Verfügung des Kantonsgerichts, Abteilung Strafrecht, vom 26. November 2012 wurde dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung mit Advokat Patrick Frey für das Berufungsverfahren bewilligt. Mit Verfügung vom 11. März 2013 wurde festgehalten, dass das Kantonsgericht die Videoeinvernahme von C.____ vom 12. September 2011 vorgängig der Hauptverhandlung sichten wird. Des Weiteren wurde verfügt, dass der Eventualantrag der Staatsanwaltschaft in der Berufungserklärung vom 30. Oktober 2012 und in der Berufungsbegründung vom 21. Dezember 2012, es sei C.____ anlässlich der Berufungsverhandlung zu befragen, abgewiesen wird.