B. Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, mit Schreiben vom 27. August 2012 die Berufung an. In ihrer Berufungserklärung vom 30. Oktober 2012 stellte sie die folgenden Anträge: Es sei B.____ der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung, der einfachen Körperverletzung, der Nötigung, der versuchten Nötigung sowie der Drohung in Anwendung von Art. 111 in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB, Art. 123 Ziff. 2 StGB, Art. 181 StGB, Art. 181 in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB sowie Art. 180 Abs. 2 StGB schuldig zu sprechen (Ziff. 1). Es sei B.____ zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren zu verurteilen (Ziff. 2).