Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 17. August 2012 erklärte das Strafgericht Basel-Landschaft B.____ der Gefährdung des Lebens sowie der versuchten Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon eineinhalb Jahre unbedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren für den unbedingt (recte: bedingt) vollziehbaren Teil und unter Anrechnung der vom 31. August 2011 bis zum 17. August 2012 ausgestandenen Untersuchungshaft sowie der im vorzeitigen Strafvollzug verbüssten Freiheitsstrafe von insgesamt 353 Tagen; dies in Anwendung von Art.