3. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Vertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 3'745.00 (inklusive Auslagen von CHF 145.00) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 229.60, insgesamt somit CHF 4'044.60, aus der Gerichtskasse entrichtet.