Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht liegenden Verfahrens, mithin der Abweisung sowohl der Berufung des Beschuldigten als auch der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Laufen, werden die Verfahrenskosten des Kantonsgerichts in der Höhe von CHF 6'150.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 6’000.00 (§ 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren der Gerichte, GebT, SGS 170.31) sowie Auslagen von CHF 150.00, je zur Hälfte dem Beschuldigten und zur Hälfte dem Staat auferlegt.