Diese Argumente sind weder überzeugend noch glaubwürdig. Im Gegenteil ist den Verfahrensakten zu entnehmen, dass der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. Juli 2012 zu Protokoll gab, er wolle mit seiner Frau nach Hause gehen, einen Beruf erlernen bis er 35 Jahre alt sei und dann heiraten und arbeiten (act. 2955). Diese Aussage steht in einem eindeutigen Widerspruch zu dem Vorbringen, die Finanzierung der Hochzeit sei seine Motivation für die Einbruchsserie gewesen. Der Beschuldigte passte folglich seine Aussagen jeweils an die entsprechende Situation an, weshalb das Vorbringen betreffend Hochzeit nicht plausibel erscheint.