Insbesondere sei auch ein erheblicher Sachschaden verursacht worden. Zu betonen sei überdies, dass häufig in Privathäuser eingebrochen worden sei, mithin die Privatsphäre der Hausbewohner verletzt worden sei. Es sei bekannt, dass solche Einbrüche das Sicherheitsgefühl der Geschädigten nachhaltig beeinträchtige, zumal der Beschuldigte teilweise in Häuser eingebrochen sei, als die Bewohner geschlafen hätten. Die Geständigkeit liege nicht von Anfang an vor, sondern erst, als man dem Beschuldigten einige Fälle habe nachweisen können, weshalb diese neutral zu werten sei. Sodann sei beim Beschuldigten eine hohe kriminelle Energie ersichtlich.