Dies sei für ihn wichtig, weil die Eltern der Freundin nach acht Jahren Beziehung eine Heirat fordern würden. Weiter habe er finanziell sehr wenig von den Delikten profitiert, zumal er lediglich einen „Lohn“ von CHF 250.00 pro Tag erhalten habe. Sodann sei er aus spezialpräventiven Überlegungen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen, insbesondere da eine Freiheitsstrafe, die drei Jahre nicht übersteige, vorliegend vertretbar sei. Auch habe er eingesehen, dass er den illegalen Dauerstatus beenden und nach Moldawien reisen müsse, um sich gültige Papiere zu beschaffen.