Ebenso wenig habe die Vorinstanz berücksichtigt, dass der Beschuldigte aufgrund seines illegalen Status auf Kreise angewiesen gewesen sei, die auch vor Gewalt nicht zurückschrecken würden. Auch habe er sich nicht wehren können, da ihm zufolge illegalen Status der Zugang zur Polizei verwehrt gewesen sei. Dementsprechend habe er zu Beginn des Verfahrens alles bestritten, da ihm seine Chefs dies unter Drohung mit Gewalt so befohlen hätten. An den Diebeszügen habe er teilgenommen, um seine Heirat mit seiner langjährigen Freundin zu finanzieren. Dies sei für ihn wichtig, weil die Eltern der Freundin nach acht Jahren Beziehung eine Heirat fordern würden.