2.2 Mit Berufungserklärung vom 11. Oktober 2012 macht der Beschuldigte geltend, hinsichtlich der Strafzumessung habe die Vorinstanz zu wenig berücksichtigt, unter welchem Druck er seit seiner Kindheit in Moldawien stehe, zumal das Land als besonders arm gelte. Seine Eltern seien 1992 im Krieg getötet worden, als er lediglich zehn Jahre alt gewesen sei. Sein Leben im Kinderheim in Bender, Transnistrien, sei sehr schwer gewesen, zumal er geschlagen und nicht richtig ernährt worden sei. Einige Kinder des Heims seien sogar wegen Organhandels verschwunden oder zur Adoption verkauft worden.