Sodann sei der Beschuldigte mindestens vier Mal in die Schweiz eingereist, ohne über ein gültiges Visum zu verfügen, was aufgrund seiner moldawischen Staatsangehörigkeit allerdings erforderlich gewesen wäre, womit er sich der rechtswidrigen Einreise schuldig gemacht habe. Ausserdem habe der Beschuldigte bei seiner Verhaftung 36 g Haschisch auf sich getragen, wovon er gemäss eigenen Angaben mehrfach konsumiert habe, weshalb er sich zusätzlich der Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht habe.