Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht massgeblichen Anteil der Lebenskosten des Beschuldigten abgedeckt. Ferner habe der Beschuldigte zugegeben, bei allen Einbrüchen mindestens zu zweit unterwegs gewesen zu sein, und auch explizit anerkannt, Teil einer Bande gewesen zu sein. Folglich sei auch die Qualifikation des bandenmässigen Diebstahls gegeben. Sodann sei der Beschuldigte mindestens vier Mal in die Schweiz eingereist, ohne über ein gültiges Visum zu verfügen, was aufgrund seiner moldawischen Staatsangehörigkeit allerdings erforderlich gewesen wäre, womit er sich der rechtswidrigen Einreise schuldig gemacht habe.