Ferner legt das Strafgericht dar, dass der gesamte Deliktsbetrag von den dem Beschuldigten zuzurechnenden Diebstählen von CHF 250'000.00 bereits ausreiche, um die Qualifikation des gewerbsmässigen Diebstahls anzunehmen. Dies auch unter Berücksichtigung der Aussage des Beschuldigten, er sei wie ein Angestellter für die Einbrüche bezahlt worden und habe für jeden Tag, an welchem er Einbrüche verübt habe, CHF 250.00 erhalten. Im Ganzen habe er somit höchstens CHF 2'000.00 verdient. Demgegenüber habe er als Bauarbeiter pro Tag etwa EUR 50.00 verdient. Im Ergebnis sei der Lohn für die Einbruchdiebstähle daher als erheblich zu betrachten und die verbrecherischen Einkünfte hätten einen