Die grosse Mehrheit der ihm angelasteten rund 29 Einbruchdiebstähle habe der Beschuldigte zugestanden. Zusätzlich zum Geständnis würden bei einigen Fällen Beweise, namentlich DNA-Spuren, sowie Indizien (Schuhspuren, örtliche und zeitliche Nähe der Tatorte zueinander, die teilweise übereinstimmende Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass das an einem Tatort entwendete Deliktsgut an einem anderen wieder aufgefunden werden konnte) vorliegen, welche für die Täterschaft des Beschuldigten sprechen würden.