In seiner Berufungserklärung vom 11. Oktober 2012 beantragte der Beschuldigte, er sei in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren, davon 1 ½ Jahre unbedingt, unter Auferlegung einer angemessenen Probezeit und unter Anrechnung der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs, zu verurteilen. Im Übrigen sei das erstinstanzliche Urteil samt ausgesprochener Busse zu bestätigen und Advokat Dr. Luc Saner als sein amtlicher Verteidiger einzusetzen respektive zu bestätigen, unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Staates.