B. Gegen obgenanntes Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Advokat Dr. Luc Saner, mit Eingabe vom 18. Juli 2012 Berufung an. In seiner Berufungserklärung vom 11. Oktober 2012 beantragte der Beschuldigte, er sei in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren, davon 1 ½ Jahre unbedingt, unter Auferlegung einer angemessenen Probezeit und unter Anrechnung der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs, zu verurteilen.