{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-01-29", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-232_2013-01-29.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=6118a735-122e-45ba-89f6-a0ebc46fac2a&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=240433718", "Checksum": "f0834adb0915d7aa1bfeff12bd18a498"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-232_2013-01-29.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=c2dc8385-bb7c-4050-be1c-aaa9c88be0ae", "Checksum": "6d6f54feab7ff2a4c64749d6e61ec786"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["460 12 232", "460 2012 232"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 29.01.2013 460 12 232 (460 2012 232)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mehrfacher banden- und gewerbsmässiger Diebstahl etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2274", "Zeit UTC": "11.02.2026 03:00:35", "Checksum": "742bd8ba9bb06f44aad8a4a5e1a9cb74", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 29.01.2013 460 12 232 (460 2012 232)\nRegeste:\nMehrfacher banden- und gewerbsmässiger Diebstahl etc.\n\n2. Mit Verfügung des Präsidenten der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-\nLandschaft vom 9. November 2012 wurde dem Beschuldigten für das Rechtsmittelverfahren die\namtliche Verteidigung mit Advokat Dr. Luc Saner bewilligt. Anlässlich der Hauptverhandlung\nreicht der Rechtsvertreter des Beschuldigten seine Honorarnote vom 28. Januar 2013 ein, welche einen Aufwand von 24 ¾ Stunden ausweist. Dieser Aufwand erscheint im Hinblick auf die\nim vorliegenden Verfahren notwendigen und angemessenen Arbeiten als zu hoch, zumal keine\nschwierigen Rechtserläuterungen oder Ähnliches erforderlich waren und der Rechtsvertreter\nwiederholt auch Telefonate und Besprechungen mit der Verlobten des Beschuldigten geführt\nhat, welche allerdings nicht zu entschädigen sind. Dementsprechend ist der geltend gemachte\nAufwand um einen Drittel auf angemessene 16,5 Stunden zu reduzieren. Für die kantonsgerichtliche Hauptverhandlung sind ausserdem 3.5 Stunden einzusetzen, weshalb dem Rechtsvertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 3'745.00 (inklusive Auslagen von CHF 145.00) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer\nvon CHF 229.60, insgesamt somit CHF 4'044.60, aus der Gerichtskasse zu entrichten ist. Der\nBeschuldigte ist zur Rückzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung an den Kanton\nverpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).\n\nSeite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDemnach wird erkannt:\n\n://: 1. In Abweisung der Berufung des Beschuldigten sowie der Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Laufen, wird das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft\nvom 4. Juli 2012 vollumfänglich bestätigt.\n\n2. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von\nCHF 6'150.00, beinhaltend eine Gebühr von CHF 6'000.00 sowie\nAuslagen von CHF 150.00, gehen je zur Hälfte zu Lasten des Beschuldigten und zu Lasten des Staates.\n\n3. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Vertreter des Beschuldigten für seine Bemühungen im Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von\nCHF 3'745.00 (inklusive Auslagen von CHF 145.00) zuzüglich 8%\nMehrwertsteuer von CHF 229.60, insgesamt somit CHF 4'044.60,\naus der Gerichtskasse entrichtet.\n\nDer Beschuldigte ist zur Rückzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung an den Kanton verpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).\n\nPräsident Gerichtsschreiber\n\nThomas Bauer Dominik Haffter\n\nSeite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}