{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-01-29", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-232_2013-01-29.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=6118a735-122e-45ba-89f6-a0ebc46fac2a&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050911", "Checksum": "f0834adb0915d7aa1bfeff12bd18a498"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-12-232_2013-01-29.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=c2dc8385-bb7c-4050-be1c-aaa9c88be0ae", "Checksum": "6d6f54feab7ff2a4c64749d6e61ec786"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["460 12 232", "460 2012 232"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 29.01.2013 460 12 232 (460 2012 232)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mehrfacher banden- und gewerbsmässiger Diebstahl etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:50:01", "Checksum": "17d2a4abcd5ab0730395997445da21d5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 29.01.2013 460 12 232 (460 2012 232)\nRegeste:\nMehrfacher banden- und gewerbsmässiger Diebstahl etc.\n\nSeite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nmassgeblichen Anteil der Lebenskosten des Beschuldigten abgedeckt. Ferner habe der Beschuldigte zugegeben, bei allen Einbrüchen mindestens zu zweit unterwegs gewesen zu sein,\nund auch explizit anerkannt, Teil einer Bande gewesen zu sein. Folglich sei auch die Qualifikation des bandenmässigen Diebstahls gegeben. Sodann sei der Beschuldigte mindestens vier\nMal in die Schweiz eingereist, ohne über ein gültiges Visum zu verfügen, was aufgrund seiner\nmoldawischen Staatsangehörigkeit allerdings erforderlich gewesen wäre, womit er sich der\nrechtswidrigen Einreise schuldig gemacht habe. Ausserdem habe der Beschuldigte bei seiner\nVerhaftung 36 g Haschisch auf sich getragen, wovon er gemäss eigenen Angaben mehrfach\nkonsumiert habe, weshalb er sich zusätzlich der Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht habe.\n\n2.2 Mit Berufungserklärung vom 11. Oktober 2012 macht der Beschuldigte geltend, hinsichtlich der Strafzumessung habe die Vorinstanz zu wenig berücksichtigt, unter welchem Druck\ner seit seiner Kindheit in Moldawien stehe, zumal das Land als besonders arm gelte. Seine Eltern seien 1992 im Krieg getötet worden, als er lediglich zehn Jahre alt gewesen sei. Sein Leben im Kinderheim in Bender, Transnistrien, sei sehr schwer gewesen, zumal er geschlagen\nund nicht richtig ernährt worden sei. Einige Kinder des Heims seien sogar wegen Organhandels\nverschwunden oder zur Adoption verkauft worden. Mit insgesamt fünf Jahren Schulzeit habe er\nkeine auf dem Arbeitsmarkt brauchbare Ausbildung abgeschlossen. Sodann habe er nie gültige\nmoldawische Ausweispapiere erhalten, was sich auch in Zukunft wohl nicht ändern werde, da er\naus Transnistrien, einer autonom agierenden, sezessionistischen Region Moldawiens stamme,\nwelche international keine Anerkennung besitze. Mit 13 Jahren habe der Beschuldigte Transnistrien verlassen, dies sowohl aus ökonomischen Gründen als auch weil er keine Familie gehabt habe. Er habe sich gefälschte Ausweise beschaffen müssen und nie einer legalen Arbeit\nnachgehen können. Seine Versuche, über die Botschaft in Paris einen gültigen Ausweis zu erlangen, seien gescheitert, da von ihm keine Unterlagen hätten erhältlich gemacht werden können. Ebenso wenig habe die Vorinstanz berücksichtigt, dass der Beschuldigte aufgrund seines\nillegalen Status auf Kreise angewiesen gewesen sei, die auch vor Gewalt nicht zurückschrecken würden. Auch habe er sich nicht wehren können, da ihm zufolge illegalen Status der Zugang zur Polizei verwehrt gewesen sei. Dementsprechend habe er zu Beginn des Verfahrens\nalles bestritten, da ihm seine Chefs dies unter Drohung mit Gewalt so befohlen hätten. An den\nDiebeszügen habe er teilgenommen, um seine Heirat mit seiner langjährigen Freundin zu finanzieren. Dies sei für ihn wichtig, weil die Eltern der Freundin nach acht Jahren Beziehung eine\nHeirat fordern würden. Weiter habe er finanziell sehr wenig von den Delikten profitiert, zumal er\nlediglich einen „Lohn“ von CHF 250.00 pro Tag erhalten habe. Sodann sei er aus spezialpräventiven Überlegungen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen, insbesondere da\neine Freiheitsstrafe, die drei Jahre nicht übersteige, vorliegend vertretbar sei. Auch habe er eingesehen, dass er den illegalen Dauerstatus beenden und nach Moldawien reisen müsse, um\nsich gültige Papiere zu beschaffen. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit sei überdies auf die Kosten des Strafvollzugs von CHF 300.00 pro Tag zu verweisen.\n\n2.3 Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht bringt die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Strafzumessung vor, der Beschuldigte sei ein Exponent einer\n\n"}