III. Dem Beschuldigten wird für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 6'592.50 (inklusive Auslagen) zuzüglich Mehrwertsteuer von CHF 527.40, somit total CHF 7'119.90, zu Lasten des Staates ausgerichtet. Präsident Gerichtsschreiber Dieter Eglin Pascal Neumann Seite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht