2. A.____ wird gemäss Art. 44 Abs. 2 StGB die Weisung erteilt, sich weiterhin einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Die Weisung gilt, so lange sie von der behandelnden Person für notwendig erachtet wird, längstens aber bis zum Ablauf der Probezeit. Das Intervall der Therapiesitzungen steht im Ermessen der behandelnden Person.