zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 190.00, bei einer Probezeit von 3 Jahren und unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 20 Tagen, sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00 (im Falle schuldhafter Nichtbezahlung tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen),